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Die betriebliche Altersversorgung im Überblick

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Lesezeit
2 Minuten
Thema
Altersversorgung
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Kurz gefasst

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen für bestimmte Fälle (Alter, Invalidität, Tod) zusagt.

1. Definition

Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn

  1. ein Arbeitgeber
  2. einem Arbeitnehmer
  3. im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
  4. Versorgungsleistungen für
  5. bestimmte Fälle (Alter, Invalidität, Tod) zusagt.

In welcher Weise diese Altersversorgung erfolgt, steht dem Arbeitgeber frei. Zur Vermeidung von Missverständnissen gegenüber Behörden sollte der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern einheitlich verfahren.

2. Vorteile

  • Anbindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen,
  • Attraktivität des Unternehmens für zukünftige Arbeitnehmer,
  • zusätzliche Absicherung für die Arbeitnehmer zur gesetzlichen Versorgung,
  • zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für das Unternehmen.

3. Formen der betrieblichen Altersversorgung

  1. Pensionszusage,
  2. Unterstützungskasse,
  3. Direktversicherung,
  4. Pensionskasse,
  5. Pensionsfonds.

4. Schematischer Überblick über die Formen der betrieblichen Altersversorgung

BezeichnungTrägerBelastungSteuerlich f. Arbeitgeber
PensionszusageArbeitgeberRückstellungsbildung oder Beiträge zum Pensions-SicherungsvereinBetriebsausgabe im Jahr der Rücklagenbildung
PensionszusageArbeitgeberBeiträge zum Pensions-Sicherungsvereinin voller Höhe Betriebsausgabe
UnterstützungskasseArbeitgeberBeiträge an U-KasseBetriebsausgabe bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Kassenvermögens.
DirektversicherungVersicherungBeiträgein voller Höhe abzugsfähig
PensionskassePensionskasseBeiträgein voller Höhe abzugsfähig
PensionsfondsPensionsfondsBeiträgein voller Höhe abzugsfähig

5. Steuerliche Auswirkung für den Arbeitnehmer

BezeichnungSteuerlich für Arbeitnehmer
PensionszusageIm Versorgungsfall zu versteuern (§ 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Von den Versorgungsleistungen wird ein Freibetrag und ein Zuschlag abgezogen. Der dann noch zu verbleibende Anteil unterliegt der „normalen“ Besteuerung.
Unterstützungskassewie bei Pensionszusage
DirektversicherungGrundsätzlich individuelle Besteuerung, allerdings steuerfrei bis 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze. Bei Neuverträgen zusätzlich 1.800,00 € steuerfrei
Pensionskassewie bei Direktversicherung
Pensionsfondswie bei Direktversicherung

6. Sonstiges

Die Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung hat Einfluss für den Fall eines geplanten Eigentümerwechsels des Unternehmens.

Für den Käufer stellt die betriebliche Altersversorgung ein Risiko dar:

  1. Bei Pensionszusagen: Sind sie in richtiger Höhe gebildet worden und sind auch Rücklagen dafür vorhanden?
  2. Liquiditätsbelastung für laufende Beiträge und unveränderliche Leistungsverpflichtung im Falle rückläufiger Erträge.

Hinweis: Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin.

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