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Investitionsabzugsbetrag 2012

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1 Minuten
Thema
Investitionen
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Kurz gefasst

Es besteht die Möglichkeit, steuermindernd einen Abzugsbetrag in Höhe von bis zu 40% der geplanten Investitionen in Anspruch zu nehmen.

Es besteht die Möglichkeit, steuermindernd einen Abzugsbetrag in Höhe von bis zu 40% der geplanten Investitionen in Anspruch zu nehmen. Bei der Investition muss es sich um ein längerlebiges bewegliches Anlagegut handeln. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb mit einem Vermögen von maximal 335.000 €,
  2. die Investition wird innerhalb von drei Jahren vorgenommen,
  3. die Investition wird mindestens drei Jahre betrieblich genutzt,
  4. im Jahr der Inanspruchnahme werden Unterlagen zur geplanten Investition beim Finanzamt eingereicht (Kostenvoranschläge, Angebote etc.).

Im Jahr der Investition wird der in der Vergangenheit in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Dafür bestehen Wahlrechte in der Abschreibung:

  1. Normale Abschreibung über die geplante Nutzungsdauer,
  2. im Jahr der Anschaffung darf eine Sonderabschreibung von maximal 40 % vorgenommen werden, allerdings verringert sich dann die planmäßige Abschreibung entsprechend,
  3. neben der laufenden Abschreibung darf innerhalb von fünf Jahren eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.

Wird die Investition nicht durchgeführt oder dient sie dem Betrieb weniger als drei Jahre, dann muss der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn wieder zugerechnet werden.

Hinweis: Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin.

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