Von der Gewinnermittlung nach EÜR zur Bilanz
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Kurz gefasst
Manche müssen es, weil das Gesetz es verlangt; manche wollen es, weil sie mehr Durchblick bei den eigenen Geschäften gewinnen möchten: von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur bilanziellen Gewinnermittlung wechseln.
Manche müssen es, weil das Gesetz es verlangt; manche wollen es, weil sie mehr Durchblick bei den eigenen Geschäften gewinnen möchten: von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur bilanziellen Gewinnermittlung wechseln. Dabei sollten Sie nach folgender Checkliste vorgehen.
Sofortige Kassenbuchführung für den Bargeldverkehr mit Ausweis entsprechender Tagesbestände, so wie es ein Kassenbuch vorsieht.
Vor dem ersten Jahresschluss müssen Sie eine Inventur durchführen
- des Warenbestands und
- aller Materialien.
Die Inventur des Waren- und Materialbestandes weist aus: Art, Menge, Preis.
Ferner ermitteln Sie vor dem ersten Jahresschluss:
- den Schlussbestand an offenen Forderungen gegenüber Kunden,
- den Bestand an sonstigen Forderungen, soweit Belege vorhanden sind,
- den Schlussbestand von Schulden bei Lieferanten,
- den Schlussbestand sonstiger Verbindlichkeiten, soweit Rechnungen vorliegen.
Selbstverständlich werden bei der Ermittlung von Beständen Kopien von Rechnungen beigefügt.
Hinweis: Der Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin.